Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Kurse durch FTZ Babytragen Schweiz.
Stand 13.01.2023

  1. Geltungsbereich
    1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des FTZ Babytragens Schweiz als Veranstalter von Aus- Fort- und Weiterbildungen (nachstehend «Seminare» oder «Kurse») nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner (nachstehend «Teilnehmer»).
    2. Die FTZ Babytragen Schweiz kann die AGB jederzeit ändern. Der Teilnehmer willigt ein, über Änderungen der AGB nur per Veröffentlichung über die Homepage (www.ftzbabytragen.ch) unter „News“ informiert zu werden.
  2. Vertragsgegenstand
    1. Der Veranstalter bietet Seminare/Kurse im Bereich Babytragen an. Eine genaue Auflistung des Leistungsangebots ist auf der Internetseite des Veranstalters und sonstigen von ihm genutzten Medien zu finden.
  3. Zustandekommen des Vertrages
    1. Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande durch die Übermittlung einer Online- oder Papieranmeldung mit Genehmigung der vorliegenden AGB’s. Eine mündliche Anmeldung muss vom Teilnehmenden per Mail und unter Hinweis auf die Annahme der AGB’s bestätigt werden.
    2. Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.
    3. Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr, die in der jeweiligen Anmeldung geregelt ist, für gegenstandslos erklärt werden.
    4. Der Veranstalter behält sich die Absage der Seminare/Kurse bis zu einer Woche vor Kursbeginn aus wichtigen Gründen ausdrücklich vor. Die wirtschaftliche Unzumutbarkeit gilt dabei auch als wichtiger Grund.
    5. Das Rücktrittsrecht des Veranstalters setzt voraus, dass dem Teilnehmer ein Ersatzangebot (gleiches Seminar anderes Datum) angeboten wurde. Die bezahlte Teilnahmegebühr wird diesfalls rückerstattet.
  4. Rücktrittsbedingungen
    1. Rücktrittsbedingungen Seminarlehrgang, Bindeweisen für Schwangere nach FTZB, Fortbildungen Fachpersonal Pflege und Verkauf:
      Bei Rücktritt des Seminarlehrgangs oder der Fortbildungen wird eine Bearbeitungsgebühr von 20,-CHF fällig.

      Zusätzlich fallen Stornogebühren an:

      - 20% bei Rücktritt bis 30 Tage vor Seminar- oder Fortbildungsbeginn – ohne Ersatzteilnehmer
      - 50% 50% bei Rücktritt zwischen 29 und 15 Tagen vor Seminar-, Fortbildungsbeginn - ohne Ersatzteilnehmer
      - 80% bei Rücktritt zwischen 14 und 8 Tage vor Seminar-, Fortbildungsbeginn - ohne Ersatzteilnehmer
      - 100% bei Rücktritt unter 8 Tagen vor Seminar-, Fortbildungsbeginn. – ohne Ersatzteilnehmer
      - Das Seminar, die Fortbildung wird mit mind. 3 Teilnehmer abgehalten.

    2. Rücktrittsbedingungen Fernlehrgang

      Bei Rücktritt innerhalb des Fernlehrgangs sind die Studienunterlagen unverzüglich zurückzusenden. Die Studienunterlagen dürfen nicht kopiert, publiziert oder an Dritte weitergeleitet werden. Es gelten die allgemeinen Regeln des Urheberrechts.

      Zusätzlich fallen Stornogebühren an:

      - 50% Einbehalt der Studiengebühr pro erhaltenem Studienbrief

      Das Intensivwochenende wird mit mind. 4 Teilnehmer abgehalten
  5. Vertragsdauer und Vergütung
    1. Das Vertragsverhältnis beginnt mit erfolgter Anmeldung zum jeweiligen Leistungsangebot und endet mit deren Abschluss bzw. mit Aushändigung des Teilnahmezertifikats an den Seminarteilnehmer.
    2. Zahlungsmodalitäten:
      Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Teilnehmer kann per Überweisung, in bar oder Kartenzahlung vor Ort seiner Zahlungspflicht nachkommen.
    3. Barauslagen und besondere Kosten (z.B. durch einen gewünschten externen Veranstaltungsort), die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
    4. Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich exklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von 7.7%.
  6. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
    1. Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.
    2. Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Im Krankheitsfalle oder bei Vorliegen höherer Gewalt stellt der Veranstalter mangels Eigenverschuldens und eigener Vertragstreue die vereinbarte Leistung in Rechnung.
  7. Allgemeine Teilnahmebedingungen
    1. Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Falle nicht erstattet.
      Im speziellen Fall der Seminarlehrgänge sind Babys und Kleinkinder herzlich willkommen. Für deren Betreuung muss der Teilnehmer eine Person zur Betreuung des Kindes mitbringen. Zu Stillzeiten können die Kleinen jederzeit zur Mutter gebracht werden. Zum reibungslosen Ablauf der Veranstaltungen ist es nicht gestattet, dass Kinder und Babys während der ganzen Veranstaltung grundsätzlich ohne Betreuer anwesend sind. Bei Bedarf bestellt der Veranstalter einen Babysitter. Die Kosten hierfür trägt der Teilnehmer.
    2. Aus wichtigen Gründen kann der Seminarleiter/Coach/Trainer den Teilnehmer zu jedem Zeitpunkt nach mündlicher Abmahnung von dem Seminar/Kurs ausschliessen.
    3. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
    4. Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.
  8. Verschwiegenheitspflicht
    1. Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle urheberrechtlich geschützten Informationen und Dokumente des Veranstalters nicht ohne dessen Zustimmung zu vervielfältigen, publizieren und an Dritte weiterzugeben. Hierzu wird vom Teilnehmer vor Seminarbeginn ein gesondertes Dokument mit dem in diesem Abschnitt beschriebenen Inhalt unterzeichnet.
  9. Haftung
    1. Der Veranstalter ist nur für die fachkundige und sorgfältige Beratung der Teilnehmenden verantwortlich.
    2. Der Veranstalter lehnt jede Haftung ab. Er übernimmt insbesondere keine Haftung für die Wirkung der angewandten Bindeweisen bei Schwangeren und Tragetechniken mit Kindern, für Folgen einer möglicherweise nicht sachgemässen Anwendung oder nicht mitgeteilter gesundheitlicher Probleme oder Erkrankungen (gemäss Ziff. 7.4.). Er haftet überdies nicht für Verletzungen, Unfälle sowie gesundheitliche Schäden und Folgeschäden während und nach der Beratung. 
    3. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache der Teilnehmenden.
  10. Haftungsausschluss
    Der Veranstalter haftet nicht für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit der auf seiner Homepage eingestellten Informationen. Er hat keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalte fremder Internetseiten. Er distanziert sich daher von allen fremden Inhalten, auch wenn von Seiten der FZT Babytragen Schweiz auf diese externen Seiten ein Link gesetzt wurde. Dies gilt für alle auf der Homepage angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die Links führen, sowie für Fremdeinträge im Gästebuch.
  11. Gerichtsstand
    1. Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich Schweizer Recht.
    2. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Laufen/BL.
    3. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.
  12. Sonstige Bestimmungen
    1. Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
    2. Eine Änderung des Vertragspunktes 10 bedarf ebenfalls der Schriftform.
    3. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
  13. Salvatorische Klausel
    Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.